Nutzungsbedingungen · Version 2.0 · Gültig ab 2026-05-02
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 2026-05-02 · Version 2.0
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der SaaS-Plattform NMS Flow (https://flow.nms.de), betrieben von:
New Media Service GmbH Maggistr. 5, 78224 Singen, Deutschland HRB 731293 (Amtsgericht Freiburg im Breisgau) USt-IdNr: DE 281 555 447 Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Jan Emmerich, Daniel Penninger E-Mail: flow@nms.de
— im Folgenden "NMS" oder "Anbieter".
§ 1 Vertragsschluss
(1) Vertragspartner sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Die Plattform wird nicht an Verbraucher (§ 13 BGB) angeboten.
(2) Der Vertrag kommt durch Registrierung eines Kunden (Anlegen eines "Tenants") und Aktivierung mindestens eines Marketplace-Templates zustande. Voraussetzung ist die Zustimmung zu diesen AGB sowie zur Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung (/legal/dpa) durch den Tenant-Admin oder Geschäftsführer.
(3) Verträge werden in deutscher Sprache geschlossen.
§ 2 Leistungsumfang
(1) NMS stellt die SaaS-Plattform im Marketplace verfügbar. Die genauen Leistungen jedes Templates sind unter /marketplace/[slug] beschrieben.
(2) Die Plattform wird "as-a-Service" erbracht. NMS schuldet die Bereitstellung der jeweils aktuellen Version unter https://flow.nms.de.
(3) Beta- und Planned-Status: Templates mit Status "beta" oder "in-migration" werden ohne Verfügbarkeits-Garantie angeboten. Templates mit Status "planned" sind noch nicht aktivierbar.
§ 3 Verfügbarkeit + Service Level (SLA)
(1) NMS strebt eine Plattform-Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresmittel an, gemessen am /api/health-Endpoint.
(2) Nicht von der Verfügbarkeit umfasst sind:
- Geplante Wartungsfenster (mindestens 48h vorher per E-Mail/Banner angekündigt)
- Ausfälle bei Sub-Auftragsverarbeitern (Vercel, Neon, Microsoft Graph, etc.) — Verfügbarkeit wird ausschließlich für die NMS-eigene Infrastruktur garantiert
- Höhere Gewalt (DDoS-Attacken, Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen)
- Internet-Ausfälle beim Kunden
(3) Bei Unterschreitung der 99,0 % im Kalendermonat (also > 7,2 h Downtime/Monat) erhält der Customer auf Antrag eine Gutschrift in Höhe der anteiligen Monatsgebühr. Anspruch besteht nur, wenn Customer die Unterschreitung binnen 14 Tagen nach Monatsende schriftlich geltend macht.
(4) Maintenance-Mode: NMS kann die Plattform jederzeit zur Wartung pausieren. Maintenance-Mode wird per Edge-Config aktiviert; NMS-Admin-Zugriff bleibt bestehen, alle anderen User sehen die Wartungsseite.
§ 4 Vergütung + Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung pro aktiviertem Template ergibt sich aus dem im Marketplace ausgewiesenen Preis (z. B. "29 €/Monat"). Add-ons (Shared-Mailbox +9 €/Monat, etc.) werden zusätzlich berechnet.
(2) Trial-Period: Templates haben in der Regel 14 Tage Trial ohne Kreditkarten-Pflicht. Nach Trial-Ablauf wird automatisch auf "paused" geschaltet — kein Auto-Bill ohne explizite Aktivierung des Bezahl-Plans.
(3) Rechnungen werden monatlich elektronisch (PDF per E-Mail an die im Tenant hinterlegte Buchhaltungs-Adresse) gestellt. Zahlungsziel: 14 Tage ab Rechnungsstellung, ohne Abzug.
(4) Bei Zahlungsverzug ist NMS berechtigt, Mahngebühren von 5 € pro Mahnung zu erheben sowie ab der zweiten Mahnung den Workflow-Zugriff zu pausieren (Daten bleiben erhalten).
(5) Preisanpassungen werden mit mindestens 90 Tagen Vorlauf angekündigt. Customer hat bei Preiserhöhung > 10 % ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Wirkungsdatum.
§ 5 Vertragslaufzeit + Kündigung
(1) Standard-Vertrag: monatliche Kündigung mit 14 Tagen Frist zum Monatsende (über Self-Service /app/settings → Tenant kündigen). Eingegangene Anfrage wird per E-Mail bestätigt; finale Datenvernichtung binnen 30 Tagen.
(2) Enterprise-Verträge: 12 Monate Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist 90 Tage zum Vertragsende, Verlängerung um 12 Monate bei Nicht-Kündigung.
(3) Außerordentliches Kündigungsrecht für Customer:
- Bei Preiserhöhung > 10 % (siehe § 4 Abs. 5)
- Bei Hinzunahme eines neuen Sub-Prozessors mit Datenkategorie-Erweiterung (Widerspruch nach § 6 AVV)
- Bei wesentlichen Verstößen gegen die AVV durch NMS
(4) Außerordentliches Kündigungsrecht für NMS:
- Zahlungsverzug > 60 Tage trotz zwei Mahnungen
- Wesentlicher Vertragsverstoß durch Customer (z. B. Nutzung für illegale Zwecke)
- Ausbleibende Re-Acceptance einer neuen AVV-Major-Version > 14 Tage (siehe AVV § 14 Abs. 2) → zunächst Pause, danach Kündigung mit 30 Tagen Frist
§ 6 Mängelhaftung
(1) NMS gewährleistet die Mangelfreiheit der Plattform im Sinne der vereinbarten Beschaffenheit (siehe Marketplace-Beschreibung pro Template).
(2) Mängelanzeige: Customer zeigt Mängel unverzüglich per E-Mail an flow@nms.de oder über das In-App-Hilfe-Center an. Der Mangel wird konkret beschrieben (Reproduktions-Schritte, Screenshots, Execution-ID).
(3) Beseitigungsfrist: NMS beseitigt nachgewiesene Mängel binnen angemessener Frist:
- Kritische Mängel (Plattform unbrauchbar, Datenverlust drohend): binnen 24 Stunden
- Hohe Priorität (Workflow blockiert): binnen 5 Werktagen
- Mittlere Priorität (eingeschränkte Funktion): binnen 30 Tagen
- Niedrige Priorität (kosmetisch, Workaround verfügbar): im Rahmen der Roadmap
(4) Verjährungsfrist für Mängelansprüche: 24 Monate ab erster Aktivierung des Workflows. Diese Frist gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, oder bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
§ 7 Haftung
(1) NMS haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet NMS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal in Höhe der durchschnittlichen Monatsgebühr der letzten 12 Monate für den betroffenen Workflow.
(3) Datenverlust: NMS hält Backups gemäß TOM (Anlage 2 AVV) vor. Bei Datenverlust durch von NMS zu vertretende Umstände beschränkt sich der Ersatz auf den typischen Wiederherstellungs-Aufwand, nicht auf den Wert der Daten oder daraus resultierende Folgeschäden.
(4) Force Majeure: NMS haftet nicht für Ausfälle aufgrund höherer Gewalt — insbesondere DDoS-Attacken, Naturkatastrophen, Krieg, Pandemie, behördliche Anordnungen oder Ausfälle wesentlicher Sub-Auftragsverarbeiter (Vercel-, Neon-, Microsoft-Outage). Anbieter ist verpflichtet, Customer unverzüglich über Force-Majeure-Zustände zu informieren und schnellstmöglich Wiederherstellung anzustreben.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie oder Verletzung der DSGVO.
§ 8 Trial-Rückerstattung + Widerrufsrecht
(1) Während der Trial-Periode (14 Tage Default) ist die Nutzung kostenfrei — keine Rückerstattung erforderlich, da keine Kosten anfallen.
(2) Bei Pro-/Enterprise-Aktivierung: Customer kann binnen 14 Tagen nach Erst-Aktivierung den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Bereits gezahlte Beträge werden anteilig (pro nicht-genutztem Tag) erstattet.
(3) Widerruf erfolgt formlos per E-Mail an flow@nms.de mit Tenant-Slug + gewünschtem Wirkungsdatum.
(4) Kein Widerrufsrecht für Verbraucher — die Plattform wird ausschließlich an Unternehmer angeboten (§ 1 Abs. 1).
§ 9 Geheimhaltung + Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrages bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die:
- öffentlich zugänglich sind (Marketplace-Beschreibungen, Pricing, Sub-Prozessor-Liste)
- nachweislich vor Vertragsschluss bekannt waren
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen
§ 10 Sub-Auftragsverarbeitung + Drittsoftware
(1) NMS setzt zur Vertragserfüllung Sub-Auftragsverarbeiter ein. Die aktuelle Liste ist abrufbar unter /legal/subprocessors.
(2) Bei Hinzunahme oder Wechsel eines Sub-Prozessors mit erweitertem Datenzugriff erfolgt Vorab-Information mit 15 Tagen Vorlauf. Customer hat innerhalb dieser Frist ein Widerspruchsrecht (Art. 28 Abs. 2 DSGVO).
(3) Drittanbieter-Software, die der Customer optional konfiguriert (Slack-Webhook, Telegram-Bot, n8n-Cloud-Account), unterliegt den AGB des jeweiligen Drittanbieters; NMS hat darauf keinen Einfluss.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — Singen (Hohentwiel) am Sitz von NMS.
(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtswirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(4) Änderungen der AGB: NMS behält sich das Recht vor, diese AGB anzupassen. Änderungen werden mit 15 Tagen Vorlauf per E-Mail an Tenant-Admin angekündigt. Bei wesentlichen Änderungen hat Customer ein Sonderkündigungsrecht binnen 30 Tagen ab Mitteilung.
(5) Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit (https://ec.europa.eu/consumers/odr/). NMS ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen — die Plattform wird ausschließlich an Unternehmer angeboten.
§ 12 Inkrafttreten + Versionierung
Diese AGB treten in Version 2.0 zum 2026-05-02 in Kraft. Frühere Versionen bleiben für bereits bestehende Verträge gültig, bis Customer der Neufassung zustimmt.
Die jeweils aktuelle Version ist abrufbar unter https://flow.nms.de/legal/terms.
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